Werbende Aussagen für die Einstufung eines Präparates als Arzneimittel bedeutsam

Aktenzeichen:

14 L 346.11, VG Berlin

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Für die Einstufung eines Präparats als Arzneimittel können die im Internet werbenden Aussagen bedeutsam sein, die mit dem Produktnamen verbunden sind und sich auf die an der Herstellung oder dem Verkauf beteiligten Firmen zurückführen lassen.

Quelle: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de