Werbeverbot für Vitaminpräparate

Aktenzeichen:

1 BvR 99/03, BVerfG

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Die Auffassung, das Werbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes schon dann vorliegt, wenn ein Heilmittel so eindeutig beschrieben und angepriesen wird, dass der Verkehr dadurch zur Entscheidung für eine Behandlung mit einem Mittel dieser Art verleitet werden kann, ist verfassungsgerichtlich nicht zu beanstanden.