Werbung für ein Arzneimittel mit dem Siegel des „Bundesverbandes Deutscher Apotheker“

Aktenzeichen:

2-06 O 62/14, LG Frankfurt

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Mit Beschluss des LG Frankfurt a.M. wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von INTEGRITAS antragsgemäß erlassen. Der Gegenseite ist es damit untersagt, außerhalb der Fachkreise für das Arzneimittel mit der Aussage „Erkältungsmedikament des Jahres 2014“ – „gewählt vom Bundesverband Deutscher Apotheker“ und/oder mit dem Siegel des Bundesverbands Deutscher Apotheker mit der Aussage „Medikament des Jahres 2014“ – „Produktgruppe interne Mittel bei grippalen Infekten“ zu werben.

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