Die Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel gegen Sodbrennen in einer Fachzeitschrift für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen mit einem Gewinnspiel, bei denen Preise im Wert von 21,91 EUR bzw. 5,99 EUR ausgelobt werden, stellt einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG dar.
Quelle: www.justiz.nrw.de