Werbung für homöopathische Arzneimittel

Aktenzeichen:

3 U 351/01, OLG Hamburg

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Die extrem niedrige Dosierung gehört zum Wesen der Homöopathie, sodass allein dieses Argument, die Wirkstoffe seinen zu unterdosiert, nicht den Tatbestand der Irreführung erfüllt.

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