Werbung für „Mikromassage-Hose“ gegen Cellulite unzulässig

Aktenzeichen:

6 U 23/02, OLG Köln

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das OLG Köln hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Werbung für eine „Mikromassage-Hose” u.a. mit den Aussagen „Cellulite …. bei mir nicht!“ für irreführend und damit unzulässig erachtet.

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