Werbung mit dem Begriff „Apothekenqualität“

Aktenzeichen:

4 HK O 47/2014, LG Koblenz

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Das LG Koblenz hat sich in seiner Entscheidung nur teilweise der Auffassung von INTEGRITAS angeschlossen. Im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Verpackungen sowie im Hinblick auf die Kennzeichnung mit dem Begriff „APOTHEKENQUALITÄT“ hat das Gericht der Klage stattgegeben.

Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte . Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns