Die Werbung eines Apothekers mit Preisnachlässen für ein Arzneimittelsortiment zur Behandlung von Erkältungskrankheiten verstößt gegen § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dies gilt auch für die Werbung mit einer „Sonder-Gutschein-Aktion“, bei der beim Kauf eines verschreibungspflichtigen sogenannten Lifestyle-Arzneimittels ein Einkaufsgutschein über 5 EUR gewährt wird, der aber erst beim Kauf eines nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittels eingelöst werden kann.
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