Werbung mit Einkaufsgutscheinen in der Apotheke für Arzneimittelsortiment ist unzulässig

Aktenzeichen:

18 O 688/05, LG Osnabrück

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Die Werbung eines Apothekers mit Preisnachlässen für ein Arzneimittelsortiment zur Behandlung von Erkältungskrankheiten verstößt gegen § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dies gilt auch für die Werbung mit einer „Sonder-Gutschein-Aktion“, bei der beim Kauf eines verschreibungspflichtigen sogenannten Lifestyle-Arzneimittels ein Einkaufsgutschein über 5 EUR gewährt wird, der aber erst beim Kauf eines nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittels eingelöst werden kann.

Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte .