Wundpflegecreme ist Kosmetikum

Aktenzeichen:

4 U 134/15, OLG Karlsruhe

Kategorie:

Kosmetika | Urteile

Das OLG Karlsruhe führt mit seinem Urteil aus, wie Kosmetika von Arzneimitteln abzugrenzen sind. Im vorliegenden Fall wurde eine Wundpflegecreme in einer Fachzeitschrift für pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen (PTA’s) beworben. Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass die Wundpflegecreme ein Kosmetikum sei und somit weder ein Verstoß gegen § 3 a HWG vorliege, noch die Werbung gegen die Irreführungsverbote aus § 3 HWG, § 27 LFGB oder § 5 UWG verstoße.

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