Zahnbleichmittel

Aktenzeichen:

12 O 91/04, LG Darmstadt

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das LG Darmstadt hat die Hauptsacheklage von INTEGRITAS gegen den Hersteller und Vertreiber eines Zahnbleichmittels abgewiesen. INTEGRITAS hatte sich bekanntlich gegen das Inverkehrbringen von Zahnweissungsgels als Kosmetikum mit einem Gehalt von Carbamid-Peroxid zwischen 10 % und 20 % gewandt. Bereits in dem einstweiligen Verfügungsverfahren unterlag der Verein, weil nach Auffassung des Gerichts INTEGRITAS nicht aktivlegitimiert sei.