Das OLG München hat nunmehr eine Entscheidung des Landgerichts (LG) München I vom 06.11.2003 (Az. 17 HKO 7494/03) bestätigt, dass die Abbildung der Verpackung und der Gebrauchsinformation auf der Internet-Homepage keine Werbung im Sinne des § 10 Heilmittelgesetz (HWG) ist.