Zur Abgrenzung zwischen Kosmetika und Medizinprodukten

Aktenzeichen:

9 S 2089/06, VGH Baden-Württemberg

Kategorie:

Kosmetika | Urteile

Ein Zahnbleichmittel, das mit dem Wirkstoff Carbamidperoxid in Verkehr gebracht wird, mit einer Konzentration von 10 % „für die Anwendung zu Hause“ mit 15 % zur Anwendung in Zahnarztpraxis, mit den Anwendungsgebieten „Zahnverfärbungen, verursacht durch Ablagerungen durch Nahrungsmittel, Getränke und Tabak“ etc. ist Medizinprodukt.

Quelle: http://lrbw.juris.de