Aufkleben von Werbung auf Arzneimittel-Umverpackungen unzulässig

Aktenzeichen:

33 O 20187/09, LG München I

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Wird auf einer Arzneimittel-Umverpackung ein Papp-Flyer aufgeklebt, auf dem sich werbliche Aussagen für ein anderes Arzneimittel befinden, so stellt dies einen Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG dar.

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