Begriff „Combiotic“ stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar

Aktenzeichen:

3-11 O 61/11, LG Frankfurt

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Das LG Frankfurt a. M. hat u. a. festgestellt, dass der Begriff „Combiotic“ ein Kunstbegriff ist, der nicht verwendet werden darf, da dieser im Zusammenhang mit der Werbung für Babyfolgenahrung als gesundheitsbezogene Angabe verstanden wird.

Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte . Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns