Bezeichnungszusatz „akut” nicht irreführend

Aktenzeichen:

29 U 5347/09, OLG München

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Durch den Bestandteil „akut” in der Arzneimittelbezeichung wird – entgegen der Auffassung des Antragstellers und des Landgerichts – bei den angesprochenen Verkehrskreisen nicht der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, dass sehr schnell wirkt.

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