BGH: In Sachen „Ofenkrusti“ und Ein-Euro-Gutschein für Rx-Arzneimittel liegen die Urteilsgründe vor

Aktenzeichen:

I ZR 206/17, I ZR 60/18

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juni 2019 entschieden, dass es unzulässig ist, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren (Az. I ZR 206/17 und I ZR 60/18). Nunmehr liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor.

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