BGH: In Sachen „Ofenkrusti“ und Ein-Euro-Gutschein für Rx-Arzneimittel liegen die Urteilsgründe vor
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juni 2019 entschieden, dass es unzulässig ist, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren (Az. I ZR 206/17