Die angegriffenen Werbeaussagen für das Nahrungsergänzungsmittel seien gesund-heitsbezogen, aber mangels zugelassener Claims unzulässig, so dass Landgericht (LG) Düsseldorf. Mit Urteil vom 23. Januar 2019 (Az: 12 O 269/18) hat dieses entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig und begründet ist.
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