LG Düsseldorf: Nahrungsergänzungsmittel „X“ mit unzulässigen Health Claims beworben

Aktenzeichen:

12 O 269/18

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Die angegriffenen Werbeaussagen für das Nahrungsergänzungsmittel seien gesund-heitsbezogen, aber mangels zugelassener Claims unzulässig, so dass Landgericht (LG) Düsseldorf. Mit Urteil vom 23. Januar 2019 (Az: 12 O 269/18) hat dieses entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig und begründet ist.

Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte .