LG Düsseldorf: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit unzulässigen Aussagen

Aktenzeichen:

38 O 157/18, 38 O 157/18

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

INTEGRITAS ist auf die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels in Form eines Lipid-Extrakt-Pulvers aus dem Krebstier Antarktischer Krill nebst den Vitamin-/Mineralstoffen Mangan, Vitamin C und Vitamin D3 aufmerksam geworden, welche in vielfacher Hinsicht über das gesetzlich Erlaubte hinausgeht. Insbesondere wurde das Produkt mit unzähligen Angaben in krankheitsbezogener, unzulässig gesundheitsbezogener sowie irreführender Art und Weise beworben

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