Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 9. Juli 2020, entschieden, dass inländische Apotheken ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Vorteile bzw. Sachleistungen versprechen und gewähren dürfen (Az.: 3 C 20.18).
Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns