Das LG Köln hat entschieden, dass es Arzneimittel-Herstellern nicht erlaubt ist, Apotheken für eine indirekte Werbung beim Patienten einzusetzen.
Quelle: www.justiz.nrw.de
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Das LG Köln hat entschieden, dass es Arzneimittel-Herstellern nicht erlaubt ist, Apotheken für eine indirekte Werbung beim Patienten einzusetzen.
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