Einkaufsgutscheine i.H.v. 1,50 EUR durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel unzulässig

Aktenzeichen:

13 ME 94/11, OVG Lüneburg

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Die an der wettbewerbsrechtlichen „Spürbarkeitsschwelle“ zumindest zu orientierende aufsichtsbehördliche „Eingriffsschwelle“ ist dann überschritten, wenn eine Versandapotheke Einkaufsgutscheine i.H.v. 1,50 EUR pro verschreibungspflichtigen Arzneimittel ausgibt.

Quelle: www.rechtsprechung.niedersachsen.de