„Geld-zurück-Garantie“ für Arzneimittel verstößt gegen § 3 Satz 2 Nr. 2a HWG

Aktenzeichen:

3 U 172/12, OLG Hamburg

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Das OLG hat entschieden, dass es sich bei der „Geld-zurück-Garantie“ um ein unzulässiges Erfolgsversprechen i.S.v. § 3 Satz 2 Nr. 1a HWG und damit um eine irreführende Werbung handelt.

Quelle: www.rechtsprechung-hamburg.de