Das LG Leipzig hat festgestellt, dass es sich bei einem an Zahnärzte gerichteten Angebot eines Dentallabors von Gutscheinen für eine Prothesenreinigung um eine Zuwendung handelt, die gegen § 7 Abs. 1 HWG verstößt.
Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns