Hinweis auf „Preis nach ABDA“ ist irreführend

Aktenzeichen:

2 U 182/12, OLG Stuttgart

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Das OLG Stuttgart hat festgestellt, dass eine Werbung mit einem Preisnachlass gegenüber dem bisherigen „Preis nach ABDA“ irreführend ist, da diese Aussage unklar und gem. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG unlauter ist.

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