Hochdosiertes Vitamin E-Präparat ist Präsentationsarzneimittel

Aktenzeichen:

4 U 129/04, OLG Hamm

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das OLG hat entschieden, dass ein hochdosiertes Vitamin E-Präparat mit einer Dosierung von mehr als 600 mg ein Präsentationsarzneimittel ist und daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden darf. Das Gericht hat hiermit eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.

Quelle: www.justiz.nrw.de