Keine unsachliche Beeinflussung bei Werbung für Medizinprodukte mit Gutscheinen über 50 EURO

Aktenzeichen:

327 O 141/11, LG Hamburg

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Ein Durchschnittsverbraucher werde durch die Auslobung eines Beauty-Gutscheins in Höhe von 50 EURO für eine Faltenbehandlung in seiner Entscheidungsfreiheit nicht derart beeinträchtigt, dass er eine Entscheidung trifft, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

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