Kennzeichnung pflanzliches Präparat

Aktenzeichen:

3 O 406/04, LG Bad-Baden

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das LG Baden-Baden hat festgestellt, dass ein Baldrian-Präparat nicht mit der Angabe „Extra stark bis zu … mg Baldrian pro Dragee“ auf der äußeren Umhüllung gekennzeichnet werden darf.