Das LG Baden-Baden hat festgestellt, dass ein Baldrian-Präparat nicht mit der Angabe „Extra stark bis zu … mg Baldrian pro Dragee“ auf der äußeren Umhüllung gekennzeichnet werden darf.
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Das LG Baden-Baden hat festgestellt, dass ein Baldrian-Präparat nicht mit der Angabe „Extra stark bis zu … mg Baldrian pro Dragee“ auf der äußeren Umhüllung gekennzeichnet werden darf.
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