Das LG Baden-Baden hat festgestellt, dass ein Baldrian-Präparat nicht mit der Angabe „Extra stark bis zu … mg Baldrian pro Dragee“ auf der äußeren Umhüllung gekennzeichnet werden darf.
Aktenzeichen:
Datum:
Kategorie:
Das LG Baden-Baden hat festgestellt, dass ein Baldrian-Präparat nicht mit der Angabe „Extra stark bis zu … mg Baldrian pro Dragee“ auf der äußeren Umhüllung gekennzeichnet werden darf.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat