OVG NRW zu Dachmarken bei Arzneimitteln

Aktenzeichen:

13 A 1377/13, OVG NRW

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das OVG NRW hat eine Arzneimittelbezeichnung im Rahmen einer Dachmarkenstrategie als zulässig gewertet, obwohl es sich um ein wirkstoff-verschiedenes Arzneimittel handelte. In diesem konkreten Einzelfall sah es keine Irreführungs- und Verwechslungsgefahr.

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