Spürbare Beeinträchtigung, wenn der Wert der gewährten Werbegabe einen Euro übersteigt

Aktenzeichen:

I ZR 98/12 und I ZR 90/12, BGH

Kategorie:

Urteile | Werbegaben

Der BGH hat gleich mit zwei Urteilen entschieden, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn der Wert der für den Bezug eines Arzneimittels gewährten Werbegabe einen Euro übersteigt.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de