Störerhaftung eines Presseunternehmens für wettbewerbswidrige Anzeige

Aktenzeichen:

1 HK O 10699/06, LG Nürnberg-Fürth

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Die Haftungsprivilegierung von Presseunternehmen gilt nicht, wenn der Presseverlag mit der Materie zuvor befasst war; in diesem Fall muss der sich auch mit ggf. schwierigeren Wettbewerbsfragen auseinandersetzen.

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