Tee mit besonderen Eigenschaften – „Bei Entschlackung“ & „bei Pollenflug“

Aktenzeichen:

6 U 8/15, OLG Köln

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Bio-Kräutertee mit der Angabe „bei Entschlackung“ eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO darstellt und in der Werbung zu unterlassen ist.

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