„Harmonisches Wohlgefühl der Nasen- und Atemwege“ in Verbindung mit der Empfehlung, das Nahrungsergänzungsmittel insbesondere in den Monaten Februar bis August zu verwenden, als unzulässige krankheitsbezogene Aussage.
Quelle: www.justiz.nrw.de
Aktenzeichen:
Datum:
Kategorie:
„Harmonisches Wohlgefühl der Nasen- und Atemwege“ in Verbindung mit der Empfehlung, das Nahrungsergänzungsmittel insbesondere in den Monaten Februar bis August zu verwenden, als unzulässige krankheitsbezogene Aussage.
Quelle: www.justiz.nrw.de
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat