Urteil zu ergänzenden bilanzierten Diäten

Aktenzeichen:

315 O 87/02, LG Hamburg

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das LG Hamburg hat die Klage eines Wettbewerbers gegen eine Firma, die ein als ergänzende bilanzierte Diät deklariertes Produkt u.a. mit den Inhaltsstoffen Omega-3-Fettsäuren und EPA in Verkehr gebracht hat, abgewiesen und die Einordnung dieses Produktes als Arzneimittel und die damit gerügte fehlende Verkehrsfähigkeit verneint. Es ist der Auffassung, dass es sich hier um eine ergänzende bilanzierte Diät, mithin ein Lebensmittel, handelt und widerspricht somit der Auffassung des OLG München in dem Parallelverfahren.