Die Angabe „Beleg der Wirksamkeit“ verbunden mit dem Hinweis auf eine klinische Studie stellt keine Empfehlung von Wissenschaftlern dar. Das OLG hat damit der Berufung eines pharmazeutischen Unternehmers gegen das Urteil der Vorinstanz stattgegeben.
Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns