Werbung mit wissenschaftlichen Studien zulässig

Aktenzeichen:

6 U 12/13, OLG Köln

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Die Angabe „Beleg der Wirksamkeit“ verbunden mit dem Hinweis auf eine klinische Studie stellt keine Empfehlung von Wissenschaftlern dar. Das OLG hat damit der Berufung eines pharmazeutischen Unternehmers gegen das Urteil der Vorinstanz stattgegeben.

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